09951/6049014
Landau a.d. Isar, Fichtheimer Feld 5

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Mit dem Betreten der Spieleinrichtung werden die Regeln anerkannt. Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Es sind die zusätzlichen Sicherheitshinweise an den einzelnen Spiel- und Fitnessanlagen zu befolgen. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Blabla blue Funpark-Team

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§ 01 Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte

Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.

 

§ 02 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

 

§ 03 Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

 

§ 04 Filmen und Fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

 

§ 05 Kundendaten, die der Betreiber (z. B. durch Geburtstagsanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d. h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.

 

§ 06 Mit dem Betreten des Spielparks stimmt der Besucher einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebes aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der eigenen Internetseite zu verwenden. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.

 

§ 07 Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn eine schriftliche Einverständniserklärung zum unbegleiteten Besuch von Kindern ab dem 10. Lebensjahr liegt dem Blabla blue Funpark vor.

 

§ 08 Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z. B. Basteln etc.).

 

§ 09 Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsichts- und Betreuungspflicht nicht begründet!

 

§ 10 Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten, dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.

 

§ 11 Bei den Inflatables (z. B. Hüpfburg) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen! Salti sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den Inflatables nicht zusammen mit Kindern spielen!

 

§ 12 Bei der Nutzung der Trampolinanlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere schwierige Sprünge wie z.B. Saltosprünge besonderer Übung und Erfahrung bedürfen. Missglückte Sprünge können zu sehr schweren Verletzungen führen.

 

§ 13 An Netzen darf nicht hochgeklettert werden!

 

§ 14 Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.

 

§ 15 Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Elektro-Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur im Uhrzeigersinn gestattet.

 

§ 16 Der Kleinkinderbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.

 

§ 17 Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

 

§ 18 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit der Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 19 Sollte Ihnen etwas gestohlen worden sein, bitte unverzüglich an der Theke melden; in den meisten Fällen können Diebstähle auf Grund der Videoüberwachung aufgeklärt werden.

 

§ 20 Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen Kunden an!

 

§ 21 Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen, damit die entsprechende Videoaufzeichnung gesichert werden kann. Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

 

§ 22 Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen müssen Socken, am besten Stoppersocken, getragen werden. Auf der Trampolinanlage ist das Tragen von Stoppersocken Pflicht. Stoppersocken können am Empfang käuflich erworben werden.


§ 23 Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.

 

§ 24 Bitte Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen.

 

§ 25 Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.

 

§ 26 Im Blabla blue Funpark gilt Kaugummiverbot!

 

§ 27 Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!

 

§ 28 Brandschutz und Sicherheit: Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereich erlaubt. Offenes Feuer (z.B. durch Kerzen auf dem Geburtstagskuchen) ist untersagt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher. Des Weiteren dürfen aus Sicherheits- und Brandschutzgründen keine Kinderwägen, keine große Taschen, keine Rucksäcke und keine Transportbehälter aller Art mit in die Halle genommen werden. Wenn Sie eine große Tasche z.B. für Wickelsachen oder Wechselkleidung im Funpark brauchen, dürfen Sie diese gern in ein Garderobenfach stellen oder benutzen Sie bitte ein Schließfach! Aus Sicherheitsgründen dürfen Kuchenmesser nicht mit in die Halle genommen werden! Gegen Pfand können Sie an der Theke einen Kuchenschneider ausleihen.

 

§ 29 Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen. Auffällig alkoholisierte Gäste werden der Halle verwiesen.

 

§ 30 Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall ein Spielverbot zu erteilen. Unter diesen Umständen wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.

 

§ 31 Bei Beschädigungen besteht seitens des Blabla blue Funparks ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.

 

§ 32 Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften die aufsichtspflichtigen Eltern dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.

 

§ 33 Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

§ 34 Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.

 

§ 35 Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist abzusehen, dass keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.

 

§ 36 Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhandengekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder vom Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,- € erhoben.

 

§ 37 Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Vorschriften behandelt bzw. zum örtlichen Fundbüro gebracht.

 

§ 38 Keinen Zutritt haben Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).

 

§ 39 Keinen Zutritt haben Personen mit Hallenverbot.

 

§ 40 Keinen Zutritt haben Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z. B. stark alkoholisierte).

 

§ 41 Keinen Zutritt haben Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

 

§ 42 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.