09951/6049014
Landau a.d. Isar, Fichtheimer Feld 5

Hausordnung

Hier findet ihr die wichtigsten Regeln in unserem Indoor-Spielplatz. Unsere Hausordnung ist ein Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese findet ihr hier.

Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen müssen Socken, am besten Stoppersocken, getragen werden. Auf dem Trampolin ist das Tragen von Stoppersocken Pflicht. Bitte bringt ausreichend Socken bzw. Antirutschsocken mit.

Ihr habt eure Stoppersocken vergessen? Keine Sorge! Für euch halten wir unsere bunten Blabla blue Antirutschsocken bereit, die ihr an unserem Empfang erwerben könnt. So einfach ist es, nach eurer Spiele-, Krabbel- , Kletter-, Hüpf- und Tobezeit bei uns im Indoor-Spielplatz ein Stück Blabla-blue-Feeling mit nach Hause zu nehmen! 

Hier geht es zu unseren original Blabla blue Stoppersocken

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! 

Hier einige Beispiele:

  • Salti sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • Erwachsene dürfen auf den Inflatables nicht zusammen mit Kindern spielen! 
  • An Netzen darf nicht hochgeklettert werden! 
  • Das Laufen auf der Fahrbahn ist streng untersagt!
  • Die Nutzung der Elektro-Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts
    bei laufendem Motor ist streng untersagt!

Bitte lest die ausführlichen Sicherheitshinweise in unseren AGB sorgfältig durch. 

Aus Brandschutzgründen dürfen Kinderwägen nicht mit in die Halle genommen werden. Offenes Feuer z.B. durch Kerzen auf dem Geburtstagskuchen und Rauchen ist untersagt. Des Weiteren dürfen keine großen Taschen, Rucksäcke und Transportbehälter aller Art mit in die Halle genommen werden. Wenn ihr eine große Tasche z.B. für Wickelsachen oder Wechselkleidung im Funpark braucht, dürft ihr diese gern in ein Garderobenfach stellen oder benutzt gern ein Schließfach!

Bitte lest die ausführlichen Hinweise zum Brandschutz in unseren AGB sorgfältig durch. 

Unsere Gastronomie bietet euch ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an euer Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir euch auch gern erwärmen.

Bei einer gebuchten Geburtstagsfeier dürft ihr gern einen Geburtstagskuchen mitbringen, aber – aus Brandschutzgründen – bitte ohne echte Kerzen und – aus Sicherheitsgründen bitte das Kuchenmesser zu Hause lassen! Ihr könnt euch bei uns gegen Pfand einen Kuchenschneider ausleihen.

Bitte lest die ausführlichen Hinweise zum Brandschutz in unseren AGB sorgfältig durch. 

Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, eine schriftliche Einverständniserklärung zum unbegleiteten Besuch von Kindern ab dem 10. Lebensjahr liegt uns vor.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich aus Sicherheitsgründen videoüberwacht ist. Mit der Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.